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   OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2015 - 2 LB 20/14   

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https://dejure.org/2015,23776
OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2015 - 2 LB 20/14 (https://dejure.org/2015,23776)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.06.2015 - 2 LB 20/14 (https://dejure.org/2015,23776)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 2 LB 20/14 (https://dejure.org/2015,23776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2a InVeKoSV vom 07.05.2010, Art 28 Abs 1 S 1b EGV 73/2009
    Betriebsprämie für Schafzucht - Mindestgröße und zusammenhängend landwirtschaftlich genutzte Fläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Bewirtschaftszusammenhangs zwischen einzelnen Teilflächen durch einen quer verlaufenden Weg; Gewährung einer Betriebsprämie für eine bewirtschaftete Fläche i.R.e. Schafzucht eines Nebenerwerbslandwirts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Bewirtschaftszusammenhangs zwischen einzelnen Teilflächen durch einen quer verlaufenden Weg; Gewährung einer Betriebsprämie für eine bewirtschaftete Fläche i.R.e. Schafzucht eines Nebenerwerbslandwirts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2015 - 2 LB 20/14
    In dem dem Urteil des Senats vom 22. November 2013 a.a.O. zugrundeliegenden Fall wurde aber der außerordentlich große Mittelstreifen tatsächlich als Dauergrünland genutzt und verlor - so die Erkenntnis des Senats in diesem Urteil (unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 14. Oktober 2010 - Rs. C-61/09 -, juris) - seinen Charakter mit einer Hauptnutzung als landwirtschaftliche Fläche nicht dadurch, dass an ihm die Betonbahnen angrenzten.

    Demgemäß ist eine Tätigkeit, der dieser spezifische Bezug fehlt, nicht landwirtschaftlicher Art. Zu diesen Vorschriften hat der Europäische Gerichtshof ins seinem (bereits genannten) Urteil vom 14. Oktober 2010 a.a.O. ausgeführt, dass überwiegende, abstrakte Zwecke, aber auch konkrete Nutzungsvorgaben des Naturschutzes eine landwirtschaftliche Nutzung (nur) deshalb nicht in Frage stellen, weil gerade in der Erhaltung von Flächen in einem gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand ein Element landwirtschaftlicher Tätigkeit liege.

  • EuGH, 02.10.2014 - C-47/13

    Grund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -Gemeinsame

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2015 - 2 LB 20/14
    Dementsprechend betont auch der EuGH in seinem Urteil vom 2. Oktober 2014 - C-47/13 - (juris), dass es entscheidend darauf ankommt, dass es sich um eine Grünfutterpflanze handelt.
  • BVerwG, 26.11.2012 - 3 B 17.12

    Landwirtschaft; Beihilfe; Zahlungsanspruch; beihilfefähige Fläche;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2015 - 2 LB 20/14
    Hiervon ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht für die Grünflächen eines Flughafens entschieden (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2012 - 3 B 17/12 -, Rn. 6, juris), dass diese nicht nur dann für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit genutzt würden, wenn sie körperlich für den Luftverkehr in Anspruch genommen würden, etwa weil sie mit Fluggerät in Berührung kommen, das von den Rollflächen abkomme.
  • BVerwG, 12.06.2014 - 3 B 12.14

    Landwirtschaft; Beihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie; Zahlungsanspruch;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2015 - 2 LB 20/14
    Dem entspricht die Regelung des Art. 28 VO (EG) Nr. 73/2009 (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 3 B 12.14 - Rn. 5, 10, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LB 81/16

    Beihilfefähige Fläche; Feldblock; hauptsächlich; landwirtschaftliche Tätigkeit;

    Allerdings versteht der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des OVG Schleswig (Urt. v. 2.6.2015 - 2 LB 20/14 -, juris) die Definition des Schlages in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InVeKoSV so, dass der danach notwendige Zusammenhang nicht bereits durch jede räumliche Trennung zweier Flächen durch einen Weg durchbrochen wird, sondern zusätzlich der Bewirtschaftungszusammenhang durchbrochen sein muss.
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 634/19
    Hierdurch ist auch der notwendige Bewirtschaftungszusammenhang durchbrochen, da beide Teilflächen durch den Kiefernwald abgegrenzt und abgetrennt sind (vgl. zur Verneinung des Bewirtschaftungszusammenhangs im Falle eines Weges: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2. Juni 2015 - 2 LB 20/14 - juris, Rn. 27).
  • VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.527

    Einstufung landwirtschaftlicher Flächen, Grünlandumbruch und Ackerlandnutzung

    Der Begriff der "Fruchtfolge" im Bereich der Agrarstatistik - vgl. Ziffer 2.01 des Anhangs II der VO (EG) Nr. 1200/2009 - ist aufgrund unterschiedlicher Regelungszwecke auf den Bereich der Direktzahlungen, in dem eine Definition der "Fruchtfolge" fehlt, grundsätzlich nicht übertragbar; eine die Dauergrünlanddefinition ausschließende Fruchtfolge ist nur dann anzunehmen, wenn eine andere Kulturpflanze als eine Grünfutterpflanze angebaut wird (vgl. zum Ganzen: EuGH, U.v. 2.10.2014 - Rs. C-47/13 - juris Rn. 33/35/39 f.; U.v. 2.7.2015 - Rs. C-422/13 - juris Rn. 36; U.v. 2.7.2015 - Rs. C-684/13 - juris Rn. 56; U.v. 14.10.2010 - Rs. C-61/09 - juris Rn. 37; Generalanwältin Sharpston, Schlussanträge v. 30.4.2014 - Rs. C-47/13 - Rn. 40/43 f./52/66; BVerwG, B.v. 15.11.2012 - 3 C 22/11 - juris Rn. 24 f./27 f.; OVG SH, U.v. 2.6.2015 - 2 LB 20/14 - juris Rn. 42; VG Koblenz, U.v. 17.11.2008 - 4 K 2063/07.KO - juris Rn. 28).
  • VG Cottbus, 21.12.2021 - 3 K 1526/17
    Zusätzlich ist erforderlich, dass auch der Bewirtschaftungszusammenhang durchbrochen sein muss (so OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 2017 - 10 LB 81/16 - juris Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2. Juni 2015 - 2 LB 20/14 - juris Rn. 27).
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